Renditeobjekt in 7000 Eisenstadt

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Gewerbeimmobilie in Eisenstadt

Wir sind mit der Vermarktung dieser ganz besonderen Gewerbeliegenschaft beauftragt. Es gibt 2 Zufahrtsmöglichkeiten, LKW-Anlieferung möglich. Die ca. 485 m² Nutzfläche auf einer Ebene setzt sich zusammen aus: 213 m² Hallenbereich 77 m² Büro 1 (2 Räume zuzügl. Abstellraum, Gang) 75 m² Büro 2 (2 Räume, Gang, WC, Abtellraum) 45 m² 2 Räume, separat von außen zugänglich 19 m² Lagerraum, separat von außen zugänglich 55 m² durchgehender Gangbereich mit Verbindung zu einzelnen Bereichen +++ Zusätzlich sind 8 Parkplätze auf Eigengrund vorhanden! +++ Infrastruktur in Eisenstadt • Bildung der größten Schulstadt im Burgenland: Kindergärten, 3 Volksschulen, Sonderpädagogische Schule, mehrere Pflichtschulen und Höhere Schulen, Fachhochschule, Pädagogische Akademie, Musikschulen, mehrere Möglichkeiten der Erwachsenenbildung • Ärzte und Gesundheit: diverse Ärzte, Apotheken, Krankenhaus • Kulinarik: Restaurants, Heurige, Schnellimbisse, Bäckereien, Konditoreien, Bistros, Vinothek, Cafés, … • Kultur: Schloss Esterhazy, Kulturzentrum, Haydnfestspiele, Museen, Kalvarienberg, verschiedene Galerien,… Lage und Verkehrsanbindung •in 15 Minuten nach Mattersburg (S31) • in 22 Minuten nach Wr. Neustadt (S4 und S31) • in 23 Minuten nach Ödenburg/Sopron (B16) • in 29 Minuten nach Baden (B210 und A3) • in 32 Minuten nach Parndorf (B50) • in 35 Minuten nach Wien (A3) Möchten Sie sich selbst ein Bild zum Grundstück machen? Kontaktieren Sie mich einfach, ich helfe gerne weiter! Cornelia Malek Gebeitsleiterin 0043 699 184 100 27 cornelia.malek@immo-company.at Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100132551 - - 2020-08-19
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