Geschäftslokal in 7033 Pöttsching

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Geschäftslokal kaufen Pöttsching



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Gewerbeimmobilie in Pöttsching

Hier bietet sich mit dem Kauf eines Geschäftslokals die Möglichkeit Ihren Wunsch nach Selbstständigkeit zu verwirklichen. Sie bezahlen lediglich pro Monat rund € 50,-+UST für die Pacht des Grundstückes, das Gewerbelokal ist Ihr Eigentum. Es gibt die Möglichkeit der Weiternutzung als gastronomischer Betrieb, welcher komplett eingerichtet ist. Natürlich ist auch eine Nutzung für ein neues Gewerbe wie Therapieräume, Massage, Büro, Studio, ….. nach Absprache mit der Gemeinde möglich. Hier gilt das Motto: Kaufen und Starten! Folgende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung: Vorraum – Gastraum - Küchenbereich – Abstellraum – getrennte WC mit Vorraum Kellerbereich mit Müllraum/Technikraum – WC – Waschraum Als Einrichtugn finden Sie hier neben den Möbeln, Gläserspüler, Dampfgarer, komplette Zapfanlage auch Geschirr, Gläser.... Eine Lüftungsanlage, eine Klimaanlage und eine Entkalkungsanlage sind ebenfalls vorhanden. Somit können Sie gleich starten. Sollten Sie die Räume anders nutzen wollen, können dieser geräumt übergeben werden! Das Gebäude wurde 2001 in Massivbauweise (Kellerbereich) errichtet. Das Obergeschoss ist in Holzbauweise hergestellt, der Dachboden nicht ausgebaut. Strom, Wasser, Kanal sowie eine SAT-Anlage sind vorhanden. Eine Terrasse bietet Platz für einen kleinen Außenbereich. Die aktuelle Pacht beträgt rund € 50,- plus UST pro Monat. Der Pachtvertrag wird auf 5 Jahre abgeschlossen. Eine Option auf Verlängerung ist nach einer erneuten Absprache nach den 5 Jahren mit der Gemeinde möglich. Sie haben Interesse und möchten nähere Informationen? Ich freue mich auf Ihren Anruf! Ich ersuche um Verständnis, dass ich, aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber Unterlagen und Informationen von Objekten nur an Interessenten weitergeben kann, die Ihre persönlichen Daten, d.h. Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse, bekannt gegeben haben. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. Für nähere Auskünfte und/oder Besichtigungstermin kontaktieren Sie mich unter Birgit Pinczker Gebietsleiter Tel: 0664/8410792 mailto: birgit.pinczker@immo-company.at Web: www.immo-company.at - O2100145932 - - 2021-07-28
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