Gewerbeimmobilie in 7051 Großhöflein

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Gewerbeimmobilie in Großhöflein

Ausreichend Grundfläche für Ihren neuen Unternehmensstandort bietet diese besondere Liegenschaft in 7051 Großhöflein mit einer Grundfläche von ca. 13.250 m². Auf dieser großen Industriefläche befinden sich mehrere Gebäudeteile, hier ein Überblick: Ein unterkellertes Wohnhaus mit 2 Etagen. Dieses bietet Ihnen auf ca. 244 m² WFL 6 Räume zuzügl. Küche, Diele Abstellraum, WC und Badezimmer. Im Dachbodenausbau befindet sich ein geräumiger Raum und über den Dachboden gelangt man zur Loggia. Im Keller mit ca. 140 m² NFL befinden sich 2 Räume, Heiz- und Ölraum, Abstellraum. Es gibt 4 Garagen mit einer Gesamtfläche von ca. 730 m² - hier können Sie auch einzelne LKW’s oder Boote unterbringen! Weiters stehen aktuell gesamt ca. 185 m² Lagerflächen zur Verfügung. Wenn Sie viel Platz benötigen, sind Sie hier genau richtig! Weitere Unterlagen und Details lasse ich auf Anfrage gerne zukommen. Lage und Verkehrsanbindung – in 7 Minuten nach Eisenstadt – in 23 Minuten nach Wr. Neustadt (S31 uns S4) – in 39 Minuten nach Wien (A3 und A2) Infrastruktur in Großhöflein – Ärzte und Gesundheit (Allgemeinmedizin, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Psychologische Praxis, Zahn- und Kieferheilkunde) – Kindergarten und Kindergrippe – verschiedene Winzer und Heurige, Kaffeerösterei, auch regionale Produkte erhältlich – Lebensmittelgeschäft in 7 Minuten erreichbar Möchten Sie sich selbst ein Bild zu diese Immobilie machen? Kontaktieren Sie mich einfach, ich helfe gerne weiter! Cornelia Malek Gebeitsleiterin 0043 699 184 100 27 cornelia.malek@immo-company.at Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 1) Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. 2) Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2300136671 - - 2020-03-26
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