Gastronomie in 1060 Wien

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Bei dem gegenständlichen Objekt handelt es sich um ein TOP Gastronomielokal in Mariahilf, in unmittelbarer Nähe zum Raimund Theater. Derzeit wird das Lokal als Cocktailbar betrieben. Es sind jedoch durch die sehr gute Aufteilung auch andere Gastronomiekonzepte an diesem Standort realisierbar. Zu den Kunden zählen vor allem Theaterbesucher, Touristen und Gäste der umliegenden Hotels - in unmittelbarer Nähe zum Lokal befinden sich drei große Hotels, internationaler Hotelketten. Das rd. 310qm Lokal besticht durch eine sehr gute Raumaufteilung auf zwei Etagen, wobei derzeit lediglich das Erdgeschoss für den Gästebereich genutzt wird. Im Obergeschoss wäre eine Erweiterung für einen Restaurantbetrieb grundsätzlich möglich. Im Erdgeschoss sind derzeit rd. 75 Verabreichungsplätze vorhanden. Zusätzlich gibt es einen Sommergastgarten mit rd. 20 Verabreichungsplätzen – auch hier besteht die Möglichkeit die Anzahl der Verabreichungsplätze zu erhöhen. Dementsprechend bietet dieses tolle Lokal viel Potenzial für den Übernehmer! Das Objekt wird aus privaten Gründen im Gesellschafterkreis an einen Nachfolger übergeben. Die Nettomiete beträgt für die 310qm Gesamtnutzfläche rd. EUR 3.575,-. Maklerprovision: 3 BMM zzgl. USt. Für einen Ersttermin und Kontakt sowie für weitere Fragen kontaktieren Sie mich einfach, ich helfe gerne weiter! Dkfm. Hans-Jürgen Schmitz Immobilienberater Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH Tel: +43 699 184 100 37 E-Mail: hans.schmitz@immo-company.at Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten: * Vor- und Familien- bzw. Firmenname, * kompletter Anschrift, * Telefonnummer, * Email- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2100134676 - - 2020-01-04
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