Einfamilienhaus in 3484 Grafenwörth

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Haus in Grafenwörth

Bauernhof mit Stallungen für Pferde Dieser Bauernhof in klassischer L-Form such einen neuen Besitzer! Die Wohnfläche beträgt ca 150 m² auf 2 Ebenen, die sich mit ein bisschen Liebe und Fleiß schnell in ein wohliges Zuhause verwandeln lassen! Im Erdgeschoß finden Sie für Ihre Familie einen Vorraum, 2 Zimmer, Küche, Badezimmer mit Dusche, WC und Waschmaschinenanschluss, Nassraum und einen Abstellraum Im Obergeschoß befinden sich 3 Zimmer. Derzeit wird das Haus mit Einzelöfen und elektrisch beheizt. Ein Gasanschluss ist auf der Straße vorhanden. Anschießend an das Wohngebäude finden Sie auf ca 900 m² alte Stallungen (für Kühe, Schweine und Pferde), eine Scheune, eine Futterkammer, einen geräumigen Erdkeller, großzügige Lagermöglichkeiten und Platz für landwirtschaftliche Maschinen. Das Grundstück mit ca 1670 m² Fläche hat zwei Zufahrtsmöglichkeiten. Die Widmung ist Bauland – Agrar. Auch ein Hausbrunnen befindet sich auf dem Grundstück. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit, Ackerflächen hinter dem Grundstück dazu zu pachten. Die Lage zwischen Krems und St. Pölten ist ideal: nur 17 km nach Krems und 35 km nach St. Pölten, die Westautobahn ist also schnell erreichbar. Auch Wien ist nur 55 km entfernt! Sie haben Interesse? Ich freue mich auf Ihren Anruf! Gabriele Kopriva Tel.: 0664 8410 769 E-Mail: gabriele.kopriva@immo-company.at Kaufpreis: 220.000 EUR Verhandlungsbasis Provisionshinweis 3% zzgl. 20% Mwst Verfügbarkeit: ab sofort Finanzierungs-Service:  Lassen Sie sich von unseren Finanzierungspartnern ein unverbindliches und kostenloses Finanzierungsangebot vorlegen.  Auch bei genügend Eigenkapital kann eine optimal abgestimmte Immobilienfinanzierung ein hohes Einsparungspotential bieten! PS:  - Wir ersuchen um Verständnis, dass wir aufgrund unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten, d.h. Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse, bearbeiten können. - Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2100128005 - - 2019-05-06
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