Einfamilienhaus in 7111 Parndorf / Pandrof

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Haus in Parndorf / Pandrof

Das charmante Einfamilienblockhaus liegt nächst dem Designer Outlet Parndorf (5 Fahrminuten), Nähe dem Bahnhof und befindet sich in einer kleinen ruhigen Wohnsiedlung. Alle Räume sind in einer Ebene mit einer Fußbodenzentralheizung ausgestattet. Der Schwedenofen im Wohnbereich rundet das Gesamtpaket ab und sorgt bei Wunsch zusätzlich für eine angenehme Wärmequelle Der Wohnraum gliedert sich wie folgt: großzügiges, helles Wohnzimmer, insgesamt 7 Schlafzimmer, eine Küche, ein Vorraum, sowie zwei Badezimmer und einem getrenntem WC. Das Haus ist mit einem Teilkeller samt Fußbodenheizung ausgestattet ( Keller ca. 21 m²) Vom Wohnzimmer gelangen Sie auf die ca. 15m² große, südseitige Terrasse mit Blick in ein Sonniger Garten, lauschige Ecken, große Gartenhütte mit viel Stauraum - eine grüne Oase zum Wohlfühlen! Zusatzinformation: -  Parkplätze (+ eine eigene Einfahrt mit Stellplätze für zwei Autos) -  Ab sofort Verfügbar -  Baujahr: 1962 -  Sanierung: 2017 Das Haus wird komplett möbliert übergeben!! Infrastruktur: -  10 min Gehminuten Billa, Penny -  5 min Autofahrt Designer Outlet Parndorf -  7 Gehminuten Bahnhof -  Kindergärten und Volksschule  -  Ärzte und Apotheken auch in unmittelbarer Nähe Haben Sie Interesse an dieser Immobilie? Kontaktieren Sie mich noch heute! Gerne gebe ich weitere Auskünfte. Eine Besichtigung ist kostenfrei und unverbindlich - und gibt Ihnen einen unverfälschten Eindruck von der Wohnung. Gerne bin ich Ihnen auch bei der Finanzierung behilflich. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin. Ich freue mich auf Ihren Anruf! Carmina Sav Immobilienberaterin 0699 184100 24 carmina.sav@immo-company.at Ich ersuche um Verständnis, dass ich, aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber Unterlagen und Informationen von Objekten nur an Interessenten weitergeben kann, die Ihre persönlichen Daten, d.h. Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse, bekannt gegeben haben.  Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch in kürze nachreichen.    - O2100131804 - - 2020-02-25
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