Einfamilienhaus in 8053 Graz,15. Bez. Wetzelsdorf

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Haus in Graz

In einer ruhigen Gegend in Graz mit tollen Gastgarten befindet sich das Haus mit Geschäftslokal und großer Terrasse. Das Haus ist wie folgt aufgeteilt: EG Geschäftslokal (ca. 56 m²) mit Terrasse (ca. 25 m²) Hinten dem Haus ist ein eigener großer Garten (ca 100 m2) OG (ca. 56 m²): Vorraum Bad WC Küche Wohnzimmer 1 SZ Balkon 5 m² Keller (ca. 50 m²): 2 Zimmer  Abstellraum Kühlhaus  Heizraum Kurzinformation für Sie: Wfl: ca. 56 m² Gasthausfl: ca. 56 m² Keller: ca. 50 m² Bruttowohnfläche: ca 177 m² Grundstücksfläche: 355 m² Heizung: Öl zentral Heizung Wasser: Warmwasserspeicher Fenster: 2-fach Verglasung Türen: Holz/Alu Böden: Fliesen, Parkett Dach: Bitumenschindel Mauer: Ziegelmassiv  Baujahr: zirka 1930 Letzte Sanierung: 2005 Sehr interessant ist auch für Bauträger da laut Dichte (0,3-0,5). Gute Infrastruktur ist durch die Busanbindung in die Innenstadt und SCS gegeben. Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz) ersuchen wir um Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständigem Namen, E-Mail, Telefonnummer und Wohnanschrift bearbeiten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Handy: +43 699/ 184 100 63 E-Mail: marina.markov@immo-company.at Homepage: www.immo-company.at Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass im Falle eines Kaufes bzw. einer Anmietung des/r gegenständlichen Objekte/s eine Vermittlungsprovision an unser Unternehmen fällig ist und in Rechnung gestellt wird, die den in der Immobilienmaklerverordnung BGBl. 262 und 297/1996 festgelegten Sätzen entspricht - dies sind 3% des Kaufpreises inkl. Lasten (bei Kaufpreisen unter EUR 48.448,50 bis zu 4%) zzgl. 20% MwSt. bzw. bis zu 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2100140182 - - 2020-12-15
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