Einfamilienhaus in 8950 Stainach

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Haus in Stainach

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Partner und Immobilienfreunde! Es freut mich, Ihnen ein Wohnhaus mit Weitsicht in zentraler Lage im Ennstal vorzustellen. Jeder Blick aus dem Haus lässt die Gedanken schweifen, der riesige Garten (Gesamtgrundstücksgröße rund 3250m²), dahinter der Almboden und der Fels, vorne der Blick durch das Tal. Mit jedem Schritt in Ihrem Garten – derzeit erfreuen sich dort Schafe an ihrem Leben – gewinnen Sie an Entspannung und Freude am Leben. Die Ausrichtung des Hauses zur Sonne macht Sinn, der wunderbare Großgarten lädt zur sinnvollen Bepflanzung zum Beispiel in Form einer Permakultur ein. Das wunderbare Trinkwasser entspringt einer Quelle und ist durch alte Verträge als kostenlos gesichert. Dieses Haus, errichtet um 1960, ist klar durchdacht. Leicht in den Hang gebaut ergeben sich drei Ebenen: der Keller, das Erdgeschoß und das Dachgeschoß. Gesamt um die etwa 164 m² netto. Beide Etagen verfügen über beinahe vollwertige und damit autarke Grundrisse, denn „Oben und Unten“ gibt es Nasszellen wie Bad, Küche und WC sowie geräumige Wohn- oder Schlafzimmer. Führen Sie das wunderschöne 60iger Haus ins 21 Jhd. indem Sie kleine Maßnahmen treffen und so z.B.: den Dachstuhl durch ein optimales Verfahren nachträglich dämmen und ev. einen Blick auf die Fenster werfen. Die Heizung ist schon als Zentralheizung ausgeführt und wird über Gas befeuert. Zwei Schornsteine ermöglichen auch eine sichere Zusatzbefeuerung der Räume mittels Biomasse Holz oder Pellets. Im EG wird schon jetzt bei Bedarf mit einem kleinen Tischherd beheizt oder gekocht. Bei konkretem Interesse freue ich mich auf Ihren Anruf!   Beste Grüße, Ihre Margit Mirtl M.: 0043 699 184 10 095 margit.mirtl@.immo-company.at Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z ( GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständigen Angaben Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familienname- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100140937 - - 2020-10-15
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