Einfamilienhaus in 8130 Frohnleiten

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Haus in Frohnleiten

! ! !...... R A R I T Ä T......! ! ! Altes historisches denkmalgeschütztes Anwesen in "der Perle an der Mur" Frohnleiten sucht Liebhaber wie ARCHITEKTEN, KÜNSTLER, SELBSTÄNDIGE, ÄRZTE, ANWÄLTE  - jedoch genauso ANLEGER oder PRIVATPERSONEN !!!  Die Bewohnbarkeit ist durch 2 Wohneinheiten gegeben  Wohnung 1 : ca.80m² , Küche, Bad + WC, Wohn-Esszimmer, 2 Zimmer Wohnung 2: ca. 100m², Küche, Bad+WC, 2 Zimmer, Veranda Eine Aufteilung größerer Wohneinheiten ist möglich aber sanierungs- und renovierungsbedürftig. Die Beheizung erfolgt mittels Gas, feste Brennstoffe und in Wohnung 2 ist eine Wärmepumpe vorgesehen.  Es besteht auch die Möglichkeit ein weiteres angrenzendes Grundstück (6330m²) mit Bebauungsplan zu erwerben. Hat diese Rarität Ihr Interesse geweckt!? Verlieren Sie keine Zeit und sichern Sie sich Ihren Besichtigungstermin mit mir, gerne lasse ich Ihnen auch ein Umfangreiches Exposé zukommen. Sie erreichen mich unter der Nummer 0699/184 100 59 - Ihre Immobilienberaterin vor Ort! Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / Vermieter sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz) ersuchen wir um Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständigem Namen, E-Mail, Telefonnummer und Wohnanschrift bearbeiten dürfen. Haben auch Sie eine Immobilie zu Verkaufen/Vermieten? Informieren Sie sich über den Preis Ihrer Immobilie die Sie vermarkten möchten. Unter diesem Link www.immo-company.at/site/index.php/service/partner ist das kostenlos möglich!  Wir unterstützen Sie gerne vom ersten persönlichen Beratungsgespräch bis zur richtigen Preisfindung und erfolgreichen Vertragsabschluss. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Frau Elisabeth Preitler-Höller 0043 699 18410 059 e.preitler-hoeller@immo-company.at Herr Karl Gosch 0043 699 18410 057 Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2200131429 - - 2019-09-28
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