Mietwohnung in 1120 Wien

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Wohnung in Wien

Vermietet wird eine Neubauwohnung (Erstbezug) im 2. Liftstock in 1120 Wien! Die hochmoderne Wohnung hat eine sehr gute Raumaufteilung und ist hochwertig ausgestattet! In der ganzen Wohnung ist ein Parkettboden verlegt und die Naßräume (Bad, WC) sind verfließt. Die Küche ist voll ausgestattet und im Preis inkludiert. Weiters ist auch ein begehbarer Kleiderschrank vorhanden und ebenfalls im Preis inkludiert. Garnischen und Lampen sind ebenfalls eingebaut. Das Gebäude ist neu errichtet (hochmodern) und unmittelbar vor dem Gebäude ist eine autofreie Zone (nur Fußgänger und Radfahrer  erlaubt). Das Gebäude verfügt über einen Waschraum, Fahrrad/Kinderwagenabstellraum und einem Gemeinschaftsraum (mit Küche), wo man Zugang zu einem angebundenen Spielplatz hat.  Ein Garagenplatz ist ebenfalls im Preis inkludiert!! Die Wohnfläche beträgt 75,5 m² und ist wie folgt aufgeteilt: -    Wohnküche -    2 Zimmer (je 10,46m² und 11,28m²) -    Flur/Vorraum -    Bad mit Wanne -    WC (mit Waschbecken) -    Abstellraum -    Schrankraum (begehbarer Kleiderschrank) -    Loggia -    Balkon Außerdem verfügt die Wohnung über 3 fach schalldichte Fenster mit Jalousien und Fußbodenheizung. Zur Lage: Man hat eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung (400m U4 Meidling, 15A etc.) Geschäfte des täglichen Bedarfs, sowie Banken, Schulen und Restaurants sind ohne Probleme zu Fuß erreichbar. Schönbrunn ist nur 500 Meter entfernt! Energie: HWB (kWh/m²a)       19,18 fGEE                               1,13     -Pauschalmietzins (inkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer): 1.380,- - Kaution 3 Monatsmieten: EUR 4.140,- - Mietvertrags-Befristung: mind. 40 Monate - Mietvertragsvergebührung: Keine - Vermittlungsprovision inkl. USt.: EUR 3010,62,- Haben Sie Interesse an dieser Immobilie? Kontaktieren Sie mich noch heute! Gerne gebe ich Ihnen weitere Auskünfte. Eine Besichtigung ist kostenfrei und unverbindlich - und gibt Ihnen einen unverfälschten Eindruck von der Wohnung. Gerne bin ich Ihnen auch bei der Finanzierung behilflich. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.  Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. Ich freue mich auf Ihren Anruf!   - O2100130833 - - 2019-09-25
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