Mietwohnung in 6212 Eben am Achensee

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Mietwohnung mieten Eben am Achensee



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Wohnung in Eben am Achensee

ERSTBEZUG: Modernes 3-Zimmer-Apartment am Achensee Sie wollten schon immer am Achensee leben und alles zu Fuß erledigen? Diese stylische Wohnung bietet genau das! Auf ca. 63m² Wohnfläche empfängt den neuen Mieter ein offener und heller Eingangsbereich, der genug Platz für eine schöne Garderobe bietet. Das Schlafzimmer ist sehr großzügig geschnitten - Schrank und Doppelbett sind hier kein Problem. Das Badezimmer besticht durch hellen Feinstein und einer geräumigen Dusche. Der Waschmaschinenanschluss befindet sich in einem allgemeinen Wasch- und Trockenraum. Das Wohn-/Esszimmer bildet den Mittelpunkt der Wohnung. Eine hochwertige Einbauküche lädt förmlich zum Kochen. Ein sonniger Balkon gehört ebenfalls zur Wohnung. Raumaufteilung: * Exklusiver Wohn- Essbereich * 2 Schlafzimmer mit Zugang zur Terrasse * Bad mit Dusche * allgemeiner Wasch- und Trockenraum * 1 Abstellraum * 2 Abstellplätze Wissenswertes: * Heizung: Zentral * Einbauküche * Erstbezug * Balkone mit Bergsicht * BK ( EUR 140.- sind im monatlichen Mietpreis enthalten ) * Böden: Vinyl und Fliesen * hochwertige Materialien * sonnige und ruhige Lage * Bezug: Juli Miete: EUR 930.- Kaution: EUR 2.000.- Mietdauer: 3 - 5 Jahre Maklerprovision laut Verordnung Das Angebot richtet sich bitte an seriöse berufstätige Personen Keine Haustiere Für eine unverbindliche Besichtigung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner: Marco Messner 0699/ 18410088 marco.messner@immo-company.at Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §365 m-z (GewO) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten - d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmennamen, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse- bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis - Vorlage - Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und Ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung noch nicht nachgekommen ist.   - O2100132017 - - 2019-08-22
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