Mietwohnung in 1230 Wien

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Wohnung in Wien

Zur Vermietung gelangt eine wunderschöne 2-Zimmer-Wohnung in 1230 Wien! Die Wohnung ist in einem sehr guten Zustand! Sie ist hell und gut aufgeteilt. Sie befindet sich in wunderschöner Ruhelage, jedoch nicht weit vom Liesinger Bahnhof (ca. 5 Gehminuten). Das Einkaufszentrum Riverside ist ebenfalls wenige Gehminuten von der Wohnung entfernt. Die Wohnung befindet sich im 1. Stock eines sehr gepflegten Gebäudes. Ein großzügiges Kellerabteil ist natürlich ebenfalls vorhanden.  Die Wohnung ist 67 m² groß und wie folgt aufgeteilt:     Großes Vorzimmer     Großes Schlafzimmer     Wohnzimmer     Große Küche mit Essbereich und integrierter Veranda     Bad mit Dusche und Waschmaschine     WC extra     Abstellraum Die Wohnung ist möbliert und die Küche ist voll ausgestattet! Im Schlafzimmer und im Wohnzimmer ist schöner Laminatboden verlegt. Die restlichen Räumlichkeiten sind verfliest. Geheizt wird mit Gas. Der Autobus 66A ist in unmittelbarer Nähe der Wohnung. Geschäfte des täglichen Bedarfs, sowie Banken, Schulen und Restaurants sind ohne Probleme zu Fuß erreichbar.  - Mietezins (inkl. Betriebskosten): 890 € - Kaution 3 Monatsmieten: EUR 2.670 € - Investitionsablöse: keine - Mietvertrags-Befristung: 5 Jahre (mit Option auf Verlängerung) - Mietvertragsvergebührung: Keine - Vermittlungsprovision inkl. USt.: EUR 2.136 € Energiewerte: HWB: 49,03 HWB Energieklasse: B Für nähere Informationen sowie Besichtigungen stehe ich gerne zur Verfügung: Arnes Zukanovic 0699 184 100 38 arnes.zukanovic@immo-company.at Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100134883 - - 2019-11-21
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