Mietwohnung in 7000 Eisenstadt

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Mietwohnung mieten Eisenstadt



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Wohnung in Eisenstadt

Wir sind mit der Vermietung dieser modernen 3-Zimmer-Wohnung mit Loggia und Garage direkt in 7000 Eisenstadt beauftragt. Es handelt sich um eine Mietwohnung, die sich wie folgt aufteilt: 2 (Schlaf-)Zimmer 1 Wohnzimmer mit Zugang zur Loggia Badezimmer mit Dusche und Badewanne, separates WC Separate Küche inkl. Einbauküche Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss Ohne Befristung! Gesamtmiete exkl. USt.: EUR 695,45 Gesamtmiete inkl. USt.: EUR 765,- Kaution: EUR 2.295,- Provision inkl. USt.: EUR 1.669,08 Infrastruktur in Eisenstadt • Bildung der größten Schulstadt im Burgenland (Kindergärten, 3 Volksschulen, Sonderpädagogische Schule, mehrere Pflichtschulen und Höhere Schulen, Fachhochschule, Pädagogische Akademie, Musikschulen, mehrere Möglichkeiten der Erwachsenenbildung) • Ärzte und Gesundheit (Breites Angebot an Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Apotheken, Krankenhaus) • Kulinarik (Bars und Kneippen, Restaurants, Heurige, Schnellimbisse, Bäckereien, Konditoreien, Bistros, Vinothek, Cafés) • Kultur (Schloss Esterhazy, Kulturzentrum, Haydnfestspiele, Museen, Kalvarienberg, verschiedene Galerien) • Sport und Bewegung (Fitnessstudios, Freibad, Schwimmbad, Lau- und Walkingstrecken, Mountainbiken und Radfahren, diverse Kurse) Lage und Verkehrsanbindung • in 15 Minuten nach Mattersburg (S31) • in 22 Minuten nach Wr. Neustadt (S4 und S31) • in 23 Minuten nach Ödenburg/Sopron (B16) • in 29 Minuten nach Baden (B210 und A3) • in 32 Minuten nach Parndorf (B50) • in 35 Minuten nach Wien (A3) Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vorund Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100135648 - - 2020-08-28
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