Eigentumswohnung in 1050 Wien

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Wir sind beauftragt mit dem Verkauf dieser geschmackvoll vollmöblierten, perfekt aufgeteilten und wunderschön 2019 sanierten 36m2 Single-Wohnung im 3. Liftstock des 1918 erbauten Hauses. Über den großzügigen Flur mit tollem Spiegelschrank gelangt man zur Toilette mit eigenem Waschbecken und Fenster zum Innenhof, zum Abstellraum mit Waschmaschine und Stauraum sowie in das tolle Wohnzimmer mit offener Küche. Die wundschöne Wohnküche bietet genügend Platz für gemütliche TV Abende auf dem Sofa und lädt auf der stylischer Koch- bzw. Essinsel zum kochen oder genießen ein. Die Ausstattung ist als perfekt zu bezeichnen: großer Kühlschrank mit Gefrierfach, Backofen, Induktionsherd, Geschirrspüler, Dampfabzug und Terme. Zusätzlich sorgen zwei Hängeleuchten mit Dimmern für das richtige Ambiente. Praktisch durch eine Trennwand und platzsparender Schiebetür separiert findet sich das Schlafzimmer mit großen Schrankraum und Zugang zum Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und Handtuchheizkörper. Die Beheizung erfolgt via Gas-Zentral-Heizung, der Boden ist mit hochwertigen Parkett verlegt. Zusätzlich wurden natürlich auch die Fenster (PVC-Isolierfenster) ausgetauscht und mit Fliegengittern ausgestattet. Die Wohnung in Hofruhelage wird vollmöbliert (außer das Sofa) verkauft - auch 2 moderne Smart-TV sowie Schränke, Waschmaschine, Bett etc. verbleiben in der Wohnung. Also KOFFER PACKEN und EINZIEHEN! Bei Interesse übersende ich Ihnen gerne einen Plan der Wohnung, stehe für eine persönliche Besichtigung zur Verfügung und natürlich sind wir Ihnen auch gerne bei der Finanzierung behilflich. Alexandra Urban Tel: 0699 / 184 100 10 E-Mail: alexandra.urban@immo-company.at Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Ich ersuche um Verständnis, dass wir entsprechend unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber und/oder gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2100145564 - - 2021-06-18
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