Eigentumswohnung in 2331 Vösendorf

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Wohnung in Vösendorf

Wir sind beauftragt mit dem Verkauf dieser herrlichen, Top-sanierten und gut frequentierten  Wohnung in ruhiger und traumhaft idyllischen Lage Vösendorfs in unmittelbarer Nähe zum Schlosspark. Die über den verträumt schönen Innenhof zu erreichende, im Erdgeschoss gelegene Wohnung verfügt über 1 Wohnzimmer und 2 Schlaf- /Kinder- /Arbeitszimmer, eine wunderschöne Küche (neu und voll ausgestattet), einem - mit Spots belichteten - Flur sowie einem Badezimmer mit Duschkabine und einer separaten Toilette. Besonders schön ist der Parkettboden der fast nahtlos in jeden Zimmer verlegt wurde. Badezimmer und Toilette sind selbstverständlich mit Fliesen verlegt. Die modernen Fenster sind mit doppelten Schallschutz ausgerüstet, damit die idyllische Ruhe nicht gestört wird. Die Beheizung erfolgt mittels Gasetagenheizung. Parkplätze stehen reichlich vor der Tür zur Verfügung, auch der örtliche Bus fährt hier 2x pro Stunde (Endstationen Siebenhirten U6 und Wien Obertal U1 bzw. Schwechat Bahnhof). Auch der Kindergarten ist nur 2 Busstationen entfernt, die örtliche Volksschule ist in wenigen Gehminuten zu erreichen. Zusammengefasst wird die helle, sehr gepflegte und praktische Wohnung ein optimales Nest für Singles sowie Pärchen und wird Ihnen ein wahres „Zuhause“ bieten. Bei Interesse übersende ich Ihnen gerne einen Plan der Wohnung, stehe für eine persönliche Besichtigung zur Verfügung und natürlich sind wir Ihnen auch gerne bei der Finanzierung behilflich. Alexandra Urban Tel: 0699 / 184 100 10 E-Mail: alexandra.urban@immo-company.at Ich ersuche um Verständnis, dass wir entsprechend unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber und/oder gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100146312 - - 2021-07-20
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