Mehrfamilienhaus in 7431 Bad Tatzmannsdorf

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Haus in Bad Tatzmannsdorf

Dieses Grundstück mit einem Bauträgerprojekt besteht aus 3 Grundstücken mit insgesamt ca. 2.227 m² und liegt im Bauland-Wohngebiet in der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf. Dem Bauamt liegt eine Einreichung für den Um-/Zubau der Liegenschaft vor. Es steht eine altes unterkellertes Haus auf der Liegenschaft, welches zu 5 Wohnungen umgebaut werden kann. Vorabzug der Einreichung: EG - Top 01 - 60,93 m² zzgl. 10,10 m² Aussenfläche EG - Top 02 - 76,16 m² zzgl. 9,83 m² Aussenfläche OG - Top 03 - 60,87 m² zzgl. 10,20 m² Aussenfläche OG - Top 04 - 76,00 m² zzgl. 9,89 m² Aussenfläche DG - Top 05 - 115,24 m² zzgl. 35,10 m² Aussenfläche inkl. Stellplätze und Kellerfläche Weiters kann ein Neubau auf diesem Grundstück mit insgesamt 6 Wohneinheiten errichtet werden: EG - Top 01 - 122,21 m² zzgl. 21,42 m² Aussenfläche EG - Top 02 - 122,21 m² zzgl. 21,42 m² Aussenfläche OG - Top 03 - 140,19 m² zzgl. 15,75 m² Aussenfläche OG - Top 04 - 140,19 m² zzgl. 15,75 m² Aussenfläche DG - Top 05 - 203,82 m² zzgl. 58,35 m² Aussenfläche DG - Top 06 - 230,82 m² zzgl. 58,35 m² Aussenfläche inkl. Stellplätze und Kellerfläche Eine Kanalanschluss-Abgabe, wenn die Berechnungsfläche des derzeitigen Hauses größer wird, gem. Kanalabgabegesetz - € 6,50,- netto pro m² - würde noch anfallen. Pro Wohneinheit müssten 2 Stellplätze geschaffen werden. Weitere Daten entnehmen Sie den derzeitigen Bauvorschriften der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf, welche ich Ihnen gerne übermitteln werde. Kaufpreis: EUR 550.000,00 Maklerprovision: 3 % zzgl. 20% USt. vom Kaufpreis Bitte beachten Sie, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100151891 - - 2022-07-04
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